Welche gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen gelten für Tiny Houses?
Die gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen rund um Tiny Houses sind komplex und variieren je nach Bundesland und Nutzungszweck des Tiny Houses. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte:
Genehmigungsverfahren
Bundeslandspezifische Unterschiede
Das erforderliche Genehmigungsverfahren für ein Tiny House hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In manchen Bundesländern ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren ausreichend, in anderen ist ein reguläres Genehmigungsverfahren notwendig.
Bebauungsplan
Dieser Plan legt fest, welche Arten von Häusern in einem bestimmten Gebiet errichtet werden dürfen. Er enthält für gewöhnlich detaillierte Vorgaben zu Größe, Dachform und Ausrichtung des Hauses, die für die Genehmigung eines Tiny Houses in dem Fall relevant sind.
Nutzung des Tiny Houses
Wochenend- oder Ferienhaus
Bei der Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus auf entsprechenden Grundstücken (z. B. Campingplätzen) entfällt oft die Baugenehmigung.
Wohnwagen
Für die Nutzung als Wohnwagen für Urlaubsreisen ist das Baurecht nicht relevant. Hier müssen die Vorgaben des Straßenverkehrsrechts erfüllt werden und es muss ein passender Stellplatz vorhanden sein.
Dauerhafter Wohnsitz
Die rechtliche Lage ist besonders kompliziert, wenn das Tiny House als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden soll. Das Grundstück muss dafür als Wohngebiet zugelassen und erschlossen sein. Zudem müssen spezifische bauliche Voraussetzungen erfüllt werden, wie Küche, Badezimmer, bestimmte Raumhöhen, Belüftung und Blitzschutz.
Baugenehmigung
Verfahrensfreier Hausbau
In manchen Bundesländern, wie beispielsweise dem Saarland, ist das Aufstellen eines Tiny Houses bis zu einer gewissen Größe ohne Baugenehmigung möglich.
Genehmigungsfreier Hausbau
In einigen Bundesländern kann ein Tiny House ohne Baugenehmigung gebaut werden, aber es muss ein vereinfachtes Anzeige- oder Kenntnisgabeverfahren durchlaufen werden.
Vereinfachte Baugenehmigung
Für einige Bundesländer ist auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreichend.
Besondere Fälle
Tiny Houses auf Campingplätzen
Für das dauerhafte Wohnen auf einem Campingplatz, sofern der Bebauungsplan dies erlaubt, ist keine Baugenehmigung erforderlich, allerdings müssen bestimmte Größen- und Höhenvorgaben eingehalten werden.
Fazit
Jeder zukünftige Besitzer eines Tiny Houses sollte sich vor dem Bau unbedingt eingehend über die lokalen baurechtlichen Vorschriften informieren und gegebenenfalls eine Bauvoranfrage stellen, um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind