Baugenehmigung und Bauantrag beim Mobilheim und Mini Haus- Ist das dauerhafte Wohnen möglich?

Wo früher Mobilheime meist nur als Feriendomizil im Sommer genutzt wurden, handelt es sich heute um eine elegante Wohnraumlösung, welche viele Besitzer dazu bewegt, hier auch permanent zu wohnen. Gute Dämmungen, hochverarbeitete Materialien und technisch ausgezeichnete Systeme machen es möglich, auch über die kalten Wintermonate in einem Mobilheim komfortabel zu leben. Doch ist in Deutschland nicht alles so einfach oder gar erlaubt. Wer in seinem Mobilheim dauerhaft wohnen möchte, muss hierfür einen geeigneten Stellplatz haben und gegebenenfalls auch einen Bauantrag für eine Baugenehmigung stellen. Kaum einer bietet bauantragsfähige Mobilheime an und somit stellt sich die Frage, ob und wie das dauerhafte Wohnen im Mobilheim überhaupt möglich ist. 

Baugenehmigung und Bauantrag beim Mobilheim und Mini Haus- Ist das dauerhafte Wohnen möglich?

Foto: nmann77@adobestock.com/175081371

 

Bauliche Voraussetzungen für das antragsfähige Mobilheim

Damit das Mobilheim als dauerhafter Wohnraum genutzt werden kann, bedarf es einiger spezieller Voraussetzungen. Grundsätzlich kann in einem Haus, egal welcher Art, nur dann dauerhaft gewohnt werden, wenn es bauliche Bedingungen erfüllt, die dieses möglich machen. Somit ist es wichtig, dass man vor Baubeginn sich darüber im Klaren ist, wie das Mobilheim genutzt werden soll und auf welchem Grundstück es platziert wird. Je nach Gebiet kann es nämlich unterschiedliche Voraussetzungen geben. Ein Anruf bei der jeweiligen örtlichen Behörde kann hier sehr hilfreich sein.  

Bei TIMO-Haus werden Mobilheime mit einer Stahl-Holz-Konstruktion in zweifacher Ausführung angefertigt. Dies erlaubt ein dauerhaftes Wohnen sowohl auf Campingplätzen als auch auf dem privaten Grundstück. Wenn ein Bauantrag für eine Baugenehmigung erforderlich ist, beispielsweise für die Platzierung auf einem privaten Grundstück in herkömmlichen Wohngebieten, muss das Mobilheim über eine verstärkte Stahlkonstruktion sowie eine Statik verfügen. Oft fallen auch weitere Bedingungen an, wie eine erhöhte Deckenhöhe, eine dreifache Fensterverglasung oder dickere Dämmungen im Boden, Dach und den Wänden. Ob dies auch für Sie der Fall ist, ist vom Grundstück sowie der örtlichen Baubehörde abhängig. Aus diesem Grund sollten die Voraussetzungen unbedingt frühzeitig mit einem Architekten besprochen werden, bevor ein Bauantrag gestellt wird.

 

Vorteile eines bauantragsfähigen Mobilheimes

Einer der wichtigsten Vorteile eines solchen Mobilheimes ist wie der Name schon sagt, dessen Bauantragsfähigkeit. Ist diese nicht vorhanden, wird das Mobilheim nicht genehmigt und kann somit nicht dauerhaft bewohnt werden. Dies gilt sowohl für die Platzierung auf einem privaten Grundstück als auch auf einigen Campingplätzen. Das Mobilheim darf dann nur eine Nutzungsart wie ein Ferienhaus, Gartenhaus oder Ähnliches aufweisen.

Ein weiterer Vorteil, welcher für viele Bauherren ausschlaggebend ist, ist die verbesserte Isolierung des Hauses, durch welche die Voraussetzungen der Energieeinsparverordnung GEG erfüllt sind und man einen Wärmeschutznachweis erhalten kann. Das Leben im Mobilheim, sei es für den Urlaub oder dauerhaft, ist somit dann auch in kälteren Gebieten und zu kalten Jahreszeiten möglich. Dies sorgt sowohl für ein verbessertes und komfortables Wohnambiente als auch für reduzierte Energiekosten. Vielleicht mag es für einen 2-wöchigen Urlaub nicht so wichtig erscheinen, doch bei längeren Aufenthalten kann dies einen enormen Unterschied mit sich bringen. 

 

Stellplatz Auswahl - Campingplatz oder Privatgrundstück?

 

Mobilheime sind deswegen heutzutage so beliebt, weil sie relativ schnell von einem Standort zum nächsten transportiert werden können. Welcher Stellplatz für das Mobilheim jedoch am geeignetsten ist, hängt von einigen Punkten ab:

  • Ist ein Grundstück schon vorhanden? 

  • Wie hoch sind die  Kosten für die Vorbereitung des Grundstückes? 

  • Was sagen die Nachbarn? 

  • Wünscht man sich Privatsphäre oder eine Gemeinde wie es bei Campingplätzen der Fall ist?

Campingplätze bieten vor allem den Vorteil, das die Grundstücke meist schon vorbereitet sind und das Mobilheim hier schnell platziert ist. Auch entscheiden sich viele dazu, das Mobilheim erst einmal hier abzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt auf ein eigenes Grundstück zu bringen. Welche Option für Sie persönlich in Frage kommt, müssen Sie also eigenständig entscheiden.

So spannend wie das Projekt Hausbau auch sein mag, kommt es mit einigen Aspekten, vor denen sich viele Bauherren fürchten. Dazu gehört unter anderem das Verfahren zur Baugenehmigung. Wer nämlich in seinem Minihaus wohnen möchte, kommt hieran nur selten vorbei. Doch vor dem Gang zur Baubehörde muss niemand Angst haben, denn hierfür bedarf es der Mitwirkung eines geeigneten Architekten oder Ingenieurs, welcher Sie auf dem Weg zur Realisierung des Traums vom Eigenheim begleitet. Damit Sie sich im Behördengang nicht verlieren, haben wir den Genehmigungsverfahren hier in 4 einfachen Schritten zusammengestellt. 

 

Bauvorhaben Minihaus - In 4 Schritten zur Baugenehmigung


Schritt 1 - Grundstück finden

Hat man sich für ein Minihaus entschieden, geht es im ersten Schritt darum, ein geeignetes Grundstück zu finden. Wichtig bei der Auswahl des Grundstückes ist die Nutzung des Minihauses, da sich das Genehmigungsverfahren für Erst- und Zweitwohnsitze oft unterscheidet. Ein Grundstück kann grundsätzlich gekauft oder gemietet werden. Wichtig ist, dass es sich für die Platzierung eines Minihauses eignet. Sind Sie sich unsicher, können sie bei der örtlichen Baubehörde eine Bauvoranfrage einreichen. Diese gibt Auskunft über die Realisierung des eigenen Bauvorhabens. Meist werden ein Grundriss sowie andere Zeichnungen des Hauses benötigt. 

In der Regel eignet sich ein Grundstück als Stellplatz für ein Minihaus, wenn es eine Mindestgröße von 130 qm hat, als Bauland ausgewiesen ist, für Transporter und Kran zugänglich ist und an Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen werden kann. Wird das Minihaus als Ferienhaus statt Erstwohnsitz genutzt, sehen die Auflagen meist anders aus und oft ist die Baugenehmigung nicht erforderlich, vor allem wenn das Minihaus auf einem Campingplatz oder Ferienpark steht. Doch auch hier sollte man sich beim Platzbetreiber darüber informieren, ob es irgendwelche Kriterien gibt, die einzuhalten sind. 

 

Schritt 2 - Bestandsplanung 

Hat man ein geeignetes Grundstück gefunden und erworben, geht es im nächsten Schritt darum, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Dokumente, Pläne, Gutachten und bauliche Maßnahmen vorhanden sein müssen, damit das Bauvorhaben realisiert werden kann. Diese Unterlagen müssen später bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden, da diese zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Hierzu gehören Unterlagen wie ein amtlicher Lageplan, Grundbuchauszug, Pläne für vorhandene Rohrleitungen für Strom, Wasser und Abwasser oder auch ein Baugrundgutachten. Diese Dokumente erhalten Sie in der Regel, sobald Sie ein Grundstück erworben oder gemietet haben. Wird das Minihaus auf einem Campingplatz untergestellt, können diese Unterlagen beim Campingbetreiber angefordert werden. 

 

Schritt 3 - Architekt & Gutachter beauftragen

 Der Bauantrag für ein Haus, egal ob herkömmliches Einfamilienhaus oder Minihaus, darf nicht von jedem gestellt werden. Hierfür bedarf es einer bauvorlagenberechtigten Person. Dazu gehören Architekten oder auch Ingenieure. Dieser stellt sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden und kann zudem eine individuelle Entwurfsplanung erstellen. Der Architekt verschafft sich einen Überblick über die Machbarkeit des Bauvorhabens und führt den Bauantrag zur Baugenehmigung durch. Dabei werden die Wünsche die Bauherren in Erfahrung gebracht und versucht, umzusetzen. Zudem erstellt der Architekt einen Entwurfsplan und alle notwendigen Zeichnungen, welche für den Bauantrag benötigt werden.  

Je nach Grundstück muss zudem eventuell ein Gutachter beauftragt werden, welcher ein Bodengutachten durchführt. Dies wird notwendig, wenn der Boden auf dem Grundstück als ungeeignet erscheint und weitere Baumaßnahmen getroffen werden müssen, ohne die das Minihaus hier nicht platziert werden darf und somit auch keine Baugenehmigung erhält. Oft kann sogar der Architekt dieses Gutachten durchführen. Dies spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit, da alles von einer Hand durchgeführt wird. 

 

Schritt 4 - Bauantrag und -genehmigung  

Sobald alle Unterlagen, Gutachten, Zeichnungen, Nachweise usw. vorliegen, wird der Bauantrag für das Minihaus and das zuständige Bauamt gesendet. Welche Dokumente notwendig sind, ist von Gemeinde zur Gemeinde unterschiedlich und durch die Landesbauordnung geregelt. Aus diesem Grund lässt sich keine pauschale Liste zusammenstellen. 

Ist der Bauantrag fertig und alle Anlagen vorhanden, muss dieser von den Bauherren unterschrieben werden und kann dann bei der Behörde zur Baugenehmigung eingereicht werden. Anschließend geht es dann ans Warten, da die Baubehörde den Bauntrag und dessen Vollständigkeit überprüfen muss. Dies kann in der Regel bis zu 12 Wochen dauern. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, kann mit dem Bau des Minihauses direkt losgelegt werden.

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Baugenehmigung für Mini Häuser - Dies gilt es zu beachten

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Ihr Mobilheim auf privatem Grundstück - Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten