Zielabweichungsverfahren
Das Zielabweichungsverfahren erlaubt es, vonübergeordneten Planungszielen, wie der Raumordnung, abzuweichen, wenn besondereUmstände dies rechtfertigen. Wer einen Neubau-Bungalow in einem Gebiet plant,das ursprünglich anderen Nutzungszwecken vorbehalten war, kann einZielabweichungsverfahren beantragen, um das Bauvorhaben dennoch umzusetzen.