Verjährungsfrist (BGB § 634a)

Die Verjährungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Bauherrseine Rechte auf Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz wegen Mängelngeltend machen kann. Für Bungalows gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahrennach Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Bauherr dasRecht, beispielsweise eine Nachbesserung einzufordern, falls der BungalowMassivbauweise oder ein kleiner Bungalow Mängel aufweist. Mit einerfrühzeitigen Prüfung lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und dieInvestition in einen hochwertigen Neubau-Bungalow bleibt geschützt.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen