Verbraucherbauvertrag gemäß § 650i BGB

Der Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB regeltBauverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Er schützt Bauherren vorunfairen Vertragsbedingungen, indem er eine detaillierte Baubeschreibung undeinen verbindlichen Fertigstellungstermin vorschreibt. Beim Bau einesschlüsselfertigen Bungalows bietet dieser Vertrag Sicherheit, da er klareVorgaben zur Qualität und Fristen enthält. Prüfen Sie die Baubeschreibunggenau, um sicherzustellen, dass alle Leistungen – vom Bungalow Grundriss biszur Energieeffizienz – Ihren Erwartungen entsprechen.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen