Sicherheitsleistung gemäß VOB/B
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen,Teil B) regelt, dass Bauunternehmen eine Sicherheitsleistung erbringen können,um Bauherren vor Risiken wie Bauverzögerungen oder Mängeln zu schützen. DieseSicherheitsleistung wird oft als Bankbürgschaft gestellt. Besonders bei derPlanung eines Neubau-Bungalows bietet diese Regelung Bauherren zusätzlichenSchutz und gibt die Sicherheit, dass eventuelle Ansprüche leichter durchgesetztwerden können.