Mitbenutzungsrecht

Das Mitbenutzungsrecht erlaubt es, fremde Grundstücke oderAnlagen für bestimmte Zwecke mitzunutzen, z. B. Zufahrtswege oder Leitungen.Beim Bau eines Bungalows in Massivbauweise kann ein Mitbenutzungsrecht für eineprivate Zufahrt erforderlich sein, um eine optimale Erschließung desGrundstücks zu gewährleisten.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen