Haftung für Baustellenverzögerungen
Die Haftung für Baustellenverzögerungen liegt in der Regelbeim Bauunternehmen, sofern die Verzögerung nicht durch höhere Gewalt oder denBauherren selbst verursacht wurde. Bei einem Effizienzhaus Bungalow könntenverspätete Materiallieferungen oder mangelnde Koordination zu Verzögerungenführen. Fordern Sie Entschädigungen ein, wenn diese Probleme das Bauunternehmenzu verantworten hat.