Abnahmeverweigerung

Die Abnahmeverweigerung ist das Recht eines Bauherrn, dieAbnahme eines Bauwerks zu verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen. BeimBau eines Bungalows ist die Abnahme der entscheidende Schritt, bevor dasGebäude offiziell als fertiggestellt gilt. Stellt der Bauherr jedochgravierende Mängel fest – wie etwa undichte Dächer oder falsche Grundrisse –kann die Abnahme verweigert werden. Dies gibt ihm Zeit, auf eine Nachbesserungdurch das Bauunternehmen zu bestehen, bevor die Restzahlung erfolgt.

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