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Baugenehmigung für Mini Häuser - Dies gilt es zu beachten

Ein Minihaus wird auch in Deutschland immer beliebter. Der besondere Vorteil ist, dass man das kleine Häuschen schnell abtransportieren kann und man sein Zuhause somit immer dabei hat. Dennoch gibt es in Deutschland Regelungen, die es einem nicht so einfach machen. Wer sein Minihaus dort abstellt, wo es einem gerade gefällt, unterliegt trotzdem dem Baurecht und benötigt gegebenenfalls eine Genehmigung. Doch wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Grundstück sowie die beabsichtigte Nutzung des Hauses sind hierbei ausschlaggebend. Wer clever plant, kann zudem das Baugenehmigungsverfahren umgehen. 

Foto: AdobeStock.com/346885013

 

Standort des Minihauses - Wo darf ich mein Haus abstellen?

Wird ein Minihaus auf einem Grundstück platziert und dort bewohnt, gilt es laut der Landesbauordnung als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 und unterliegt somit dem deutschen Baurecht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Haus auf einem Fundament oder auf einem Trailer mit Rädern steht. Wo man aber sein Minihaus abstellen kann, hängt von der Art der Nutzung ab. Wird das Minihaus auf einem privaten Grundstück abgestellt und hier dauerhaft bewohnt, unterliegt man mehr Bauvorlagen, als wenn das Minihaus nur für Ferien in einem Sondergebiet platziert wird. Somit sollte man sich zuerst einmal darüber Gedanken machen, wie man sein Minihaus bewohnen möchte, bevor man sich auf die Suche nach einem passenden Grundstück macht. Das Grundstück sollte auf einer erschließbaren Fläche liegen, wo die Bebauung eines Wohngebäudes rechtlich möglich ist. Hier gibt es einen Bebauungsplan, der eingehalten werden muss. Wird dies nicht getan, darf das Minihaus hier schlicht und einfach nicht stehen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Gemeinde kann helfen, dies vorab zu klären. 

Wichtig ist auch, dass das Grundstück an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden ist. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, dass man sein Minihaus an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassersystem anschließen kann.

 

Innenausbau des Minihaus - was muss ich bauen?

Wird in dem Minihaus dauerhaft gewohnt, gibt es im Innenausbau ebenfalls einige Regelungen, die von der Landesbauordnung vorgeschrieben werden. Werden diese nicht eingehalten, riskiert man eine Absage für die Baugenehmigung. Hierzu gehört der eindeutige Einbau einer Küche und eines Badezimmers. Wer zudem im Badezimmer kein Fenster hat, muss für eine effektive Lüftung sorgen. Dies gilt auch für abgetrennte WCs. Des Weiteren muss für ausreichend Türen, Fenster, Treppen und Fluchtwege gesorgt sein. In Bezug auf Tiny Houses die aus Holz gebaut sind, muss auch eine Blitzschutzanlage vorgewiesen werden. Bei der Höhe der Räume gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Bedingungen. In der Regel muss aber eine Mindesthöhe von 2,40 m vorhanden sein. 

 

Vereinfachtes oder genehmigungsfreies Bauvorhaben

Auch wenn die baurechtlichen Regelungen in Deutschland hoch sind, gibt es dennoch unter Umständen Möglichkeiten, wo man sein Minihaus genehmigungsfrei umsetzen kann. Dies bedeutet aber nicht, dass man andere rechtliche Vorschriften wie zur Wärmedämmung, Brandschutz oder Energiesparverordnung nicht einhalten muss. Die Verantwortung unterliegt hier die Bauherren. Die rechtlichen Vorschriften müssen meist auch bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben bei der zuständigen Gemeinde vorgewiesen werden. Akzeptiert die Gemeinde diese, kann das Bauvorhaben meist direkt gestartet werden. Auch hier ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Gemeinde oder Baubehörde zu informieren. 

Wird das Minihaus nicht als dauerhafter Wohnsitz, sondern beispielsweise als Ferienhaus genutzt, kann man sein Minihaus in einem „Sondergebiet zur Erholung“ abstellen, wo für das Grundstück und dessen Gebäude vorab schon eine Baugenehmigung erteilt wurde. Dies kann beispielsweise auf einem Campingplatz oder einem Ferienpark sein. Doch auch hier gibt es Auflagen, die für ein Minihaus einzuhalten sind. Das Minihaus darf nicht größer als 50 qm sein und nicht höher als 3,5 m.

 

Fazit

Wer ein Grundstück für sein Minihaus gefunden hat, kann nicht ohne Weiteres dies bewohnen. Hier gilt es wichtige Auflagen und baurechtliche Vorgaben einzuhalten. Das Grundstück muss grundsätzlich für die Nutzung erlaubt sein. Wer dauerhaft in seinem Minihaus wohnen möchte, unterliegt mehreren Regelungen und entsprechend auch einem längeren Baugenehmigungsverfahren. Wer sein Minihaus auf einem Sondergebiet abstellt und dieses nur als Ferienhaus nutzt, hat es daher deutlich einfacher. Sobald man ein passendes Grundstück gefunden hat, ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren, ob dies für das eigene Bauvorhaben geeignet ist, damit man hier rechtlich ohne Probleme bauen und wohnen kann.