Darf das TIMO Haus als Erstwohnsitz genutzt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf Ihr TIMO Haus als Erstwohnsitz gemeldet werden. Für den Erstwohnsitz auf privatem Grundstück ist jedoch eine Baugenehmigung notwendig. In diesem Fall wird das Mobilheim als Sonderausführung und nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) gebaut.
Auch auf einigen Campingplätzen ist ein dauerhafter Wohnsitz möglich. Viele Campingplätze bieten hierfür auch schon Briefkästen an, welche für den Erstwohnsitz vorausgesetzt sind. Meist sind die Mobilheime auf dem Campingplatz bis zu einer Größe von 40m2 genehmigungsfrei. Die Genehmigung muss hier vom Platzbetreiber eingeholt werden.
Als weitere Option bieten sich auch Ferienparks als Stellplatz für Ihr TIMO Haus an.